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Wer war Gretje Offen?

 

Wir schreiben das Jahr 1667. Es ist Sommer. Heiß.
Die Grillen zirpen und es riecht nach Pferdemist. Links am Horizont die Kirche – Teile von ihr sind noch heute erhalten.
Der Timmsche Hof ist nicht weit entfernt, nebenan der von Bauer Görtze.
Auf ihnen steht das Original „Utspann“ – ein Hof zum Ausspannen der Pferdekutschen auf der Strecke zwischen Hamburg und Lübeck, die Gebäude mit den typischen Durchfahrten. Im Schatten ruhen sich Menschen von der Feldarbeit aus.

Gretje Offen ist in diesem Sommer vermutlich 45 Jahre und bereits verwitwet. Als Magd war sie in Bünningstedt in Stellung und lernte dort von einem Knecht, krankes Vieh zu heilen.

Im Hochsommer 1667 erreicht Christian Albrecht – Bischhof des Stiftes Lübeck und Herzog von Schleswig-Holstein – auf seinem Schloss Gottorf eine Bittschrift von Einwohnern der Ämter Tremsbüttel und Steinhorst: sie beschuldigen Grejte Offen aus „lütken Hanestorf“, dem heutigen Kleinhansdorf, der Zauberei. Ihr wird, je nach Archivmaterial, vorgeworfen, den Tod von zwei oder aber dreizehn Pferden des Bauernvogts Joachim Offen aus Tremsbüttel verschuldet zu haben – er behautet, sie hätte sich dafür rächen wollen, dass er ihr Korn nicht eingefahren habe. Außerdem lastet man ihr den Tod zweier Pferde von Hinrich Dabelstein an: diese seien tot umgefallen, als Gretje sie aus ihrem Kornfeld trieb. Darüber hinaus sagt man ihr nach, in der Freitagnacht auf dem Blumenberg ihren Blocksberg gehalten und einen Geist namens Claus als Gehilfen zu haben.

Am 29. Juli 1667 antwortet Herzog Christian Albrecht auf die Anschuldigungen mit einem Bescheid, der besagt, „dass die von ihnen verdächtige Person zur Wahrheitserforschung erst mit dem Vorzeigen der Instrumente des Scharfrichters erschrecket und sollte sie dann nicht gestehen, mit der scharfen Frage belegt werde [...].“

Den Prozessakten kann man entnehmen, dass Gretje Offen beim Verhör zunächst alle Anschuldigungen von sich weist und ihre Unschuld beteuert. Nach wiederholter Bitte gestattet man Gretje, sich der Wasserprobe zu unterziehen – die Wasserprobe spricht jedoch dreimal gegen ihre Unschuld, worauf „man sie wieder zur Tortur gefüret und endlich die scharfe Frage vorgenommen hat.“

Am ersten Tag, ihrer Folter bekennt sich Gretje Offen in einigen Punkten schuldig: Sie gesteht, den Blocksberg gehalten zu haben. Und, dass ein Geist namens Klaus in Mannesgestalt zu ihr kam und sie begehrte. Er verrichtete sein Werk wie jeder andere Mann, „war aber ganz kalt gewesen und sie dadurch nicht schwanger geworden.“

Am 03. August um 4 Uhr morgens setzen der Amtsschreiber und der Scharfrichter die Befragung fort. In den Prozessakten heißt es, nachdem die Daumenschrauben gelinde angezogen wurden, habe sie alles freimütig bekannt. Sie gesteht, den Knecht Bartels, der ihr vor langer Zeit Bienen und Honig gestohlen hatte, mit Kräuter- und Blutzauber zu Tode gequält zu haben. Auch gesteht sie nun, die Pferde über ein „Donnerholz“ getrieben zu haben, woraufhin diese gestorben seien und die Pferde von Hinrich Dabelstein mit „Frischbrot und Salz, wie auch etwas Knoblauch“ umgebracht zu haben.
Das Vernehmungsprotokoll des Amtsschreibers wird dem Herzog Christian Albrecht zugestellt. Dieser fällt am 31. August das Urteil:

„Da Gretje Offen ihre abscheuliche Tat gestanden hat, ist sie […] mit dem Feuertod zu bestrafen. Da sie aber ein „einfältig Weib, das von Satan verleitet worden, so solle sie vorher stranguliert und nachgehens der Körper verbrannt werden.“

Gefördert wurde das Projekt durch die Partnerschaft für Demokratie im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.

 

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