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Entnazifizierung und Entschädigung

Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Zeit während des Nationalsozialismus sowie deren Folgen für Bargteheide.

Im engeren Sinn versteht man heute unter "Entnazifizierung" die Entfernung belasteter Personen aus ihren 

Ämtern und ihre Bestrafung. Im weiteren Sinn umfasst der Begriff auch das Verbot nationalsozialistischer Gesetze, Organisationen, Symbole und Schriften. Darunter fällt z. B. auch die Umbenennung von Straßen, die nach 

Nationalsozialisten benannt waren.

 

Die durch nationalsozialistisches Unrecht verursachten Schäden erforderten bereits unmittelbar nach dem 

Ende des Zweiten Weltkriegs Regelungen zur Wiedergutmachung. Besonders betroffen waren Personen, die 

aus Gründen politischer Gegnerschaft zum Nationalsozialismus oder aus Gründen der Rasse*, des Glaubens 

oder der Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen Schäden erlitten hatten.

 

Wer waren hier Opfer und Täter und was wurde aus ihnen?

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